Umzugsschäden – Wer haftet?
Wie sagt man so schön? Wo gehobelt wird, dort fallen Späne. Das gilt auch für private Umzüge oder Übersiedlungen mithilfe von echten Profis. Nahezu jeder von uns hat schon mal einen Umzug miterlebt, bei dem etwas zu Bruch gegangen ist oder beschädigt wurde.
Zwar handelt es sich selten um Absicht, dennoch bleibt stets die Frage zu klären, wer für den entstandenen Schaden haftet. In diesem Zusammenhang kommt es auch darauf an, ob ein Umzug privat organisiert stattfindet oder ein seriöses Umzugsunternehmen beauftragt wird. Wir erklären nachfolgend die Unterschiede.
Haftung bei Umzugsschäden
Wer haftet bei selbst verursachten Umzugsschäden?
Umzugsschäden sind lästig, kommen aber regelmäßig vor. Mal angenommen, man selbst zieht um und trägt am Umzugstag einen überfüllten Karton aus der Wohnung im 3. Stock in Richtung Auto, dabei jedoch reißt der Karton und das darin befindliche Geschirr gehen zu Bruch. Wer haftet folglich für den entstandenen Scherbenhaufen?
In Regelfall wird die Haushaltsversicherung des Versicherten für den verursachten Schaden aufkommen. Denn bei den meisten Versicherungsanbietern übersiedelt die Haushaltsversicherung im Falle eines Umzugs einfach mit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Umzug dem Versicherer im Vorfeld ordnungsgemäß gemeldet wird. Das bedeutet somit, dass der Versicherungsanspruch vorübergehend sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung gültig ist. Abhängig vom jeweiligen Anbieter besteht der Versicherungsschutz auch während des Transports.
Tipp: Ob Ihre Haushaltsversicherung auch im Falle eines Wohnungswechsels besteht, können Sie Ihrem Vertrag oder den AGB Ihres Versicherers entnehmen. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach. Sollten Sie hingegen über keine entsprechende Haushalts- oder private Haftpflichtversicherung verfügen, müssen Sie für etwaige Schäden an Umzugsgütern selbst finanziell aufkommen.
Spezialfall Umzug ins Ausland: Wer ins Ausland übersiedelt, verliert seinen Versicherungsschutz im Regelfall, da dieser ausschließlich innerhalb der nationalen Grenzen gültig ist. Deshalb: Wer privat ins Ausland umzieht, sollte unbedingt eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, damit etwaige Umzugsschäden versicherungstechnisch abgesichert sind.
Wer haftet bei Umzugsschäden durch Freunde?
Wer privat umzieht, ist meistens auf die Hilfe von Freunden, Bekannten oder Verwandten angewiesen, die bei der Übersiedlung tatkräftig unter die Arme greifen. Folglich steigt auch das Risiko, dass etwas fallen gelassen wird oder Möbelstücke beschädigt werden. Unweigerlich stellt sich dann die Frage, ob der Freund für den Umzugsschaden haftet oder gar Schadenersatz leisten muss.
Aber auch in diesem Fall trägt der Umziehende das Risiko für mögliche Schäden. Ein Freund oder Verwandter soll für eine Gefälligkeit schließlich nicht mit einem Haftungsrisiko belegt werden. Ein Haftungsanspruch würde somit nur dann bestehen, wenn ein Schuldverhältnis in Form eines (schriftlichen) Auftrages besteht. Davon ist bei einem Freundschaftsdienst bzw. einer Gefälligkeit unter Freunden allerdings nicht auszugehen.
Das bedeutet, wenn es sich um einen Schaden handelt, der lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet derjenige, der umzieht. Anders hingegen verhält es sich, wenn fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde. Dann kann ein vermeintlicher Freundschaftsdienst auch schnell zur zwischenmenschlichen Zerreißprobe werden.
Wer haftet bei Umzugsschäden durch ein Umzugsunternehmen?
Wenn ein professionelles Umzugsunternehmen mit der Hausräumung beauftragt wird, sind die Haftungsregelungen entsprechend eindeutig geregelt. Denn, sobald ein Unternehmen für eine Leistung bezahlt wird, handelt es sich um keine Gefälligkeit mehr, sondern um einen Auftrag und damit um ein echtes Vertragsverhältnis. In Österreich sind Umzugsunternehmen daher gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Umzugstransportversicherung abzuschließen. Damit ist man auf der sicheren Seite, wenn ein Umzugshelfer etwas fallen lässt oder ein Möbelstück beschädigt wird. Eine bloße Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen genügt nicht, da bei dieser nur Schäden, welche unmittelbar beim Be- oder Entladen des Umzugsfahrzeuges entstehen, gedeckt sind. Für Schäden, die in der Wohnung oder auf dem Weg zum Fahrzeug entstehen, haftet nur eine entsprechende Transportversicherung.
Tipp: Seriöse Umzugsunternehmen verfügen deshalb immer über eine solche Transportversicherung, unseriöse Umzugsfirmen unter Umständen nicht. Im Zweifelsfall sollten Sie diese Frage erst abklären, bevor Sie ein Unternehmen final beauftragen. Darüber hinaus sollten Sie nachhaken, bis zu welcher Summe etwaige Umzugsschäden gedeckt sind – vor allem dann, wenn besonders teure oder wertvolle Gegenstände übersiedelt werden sollen. In diesem Fall kann es zudem sinnvoll sein, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn es um die Haftung durch Umzugsunternehmen geht. Schäden, welche der Dienstleister trotz größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (z.B. durch äußeren Umwelteinfluss) oder Schäden an mangelhaft gekennzeichneten bzw. unzureichend verpackten Umzugsgütern können von einer Haftung ausgenommen sein.
Tipp: Wenn Sie bemerken, dass Mitarbeiter des Umzugsunternehmens Schäden an der Wohnung oder am Treppenhaus verursacht haben, sollten Sie diese unmittelbar dokumentieren und dem Unternehmen schriftlich melden. Auf diese Weise werden etwaige Schäden im Regelfall durch die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens gedeckt.
Viele weitere Tipps sowie Umzugs-Checklisten für Ihren anstehenden Umzug finden Sie auch auf unserer Ratgeberseite zum Thema Umzugsplanung.