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Besichtigungstermin trotz Corona?

Auch in Zeiten von Corona bleibt das Leben nicht stehen. Umzüge, Entrümplungen und Haushaltsauflösungen lassen sich in vielen Fällen nicht verschieben und müssen dadurch nach wie vor stattfinden

Wird dafür ein professionelles Räumungsunternehmen beauftragt, ist ein Besichtigungstermin im Vorfeld unabdingbar. Nur so lassen sich Aufwand und Kosten genau einschätzen. Wir klären auf, ob und wie ein Besichtigungstermin trotz Corona sicher stattfinden kann.

IST EIN BESICHTIGUNGSTERMIN WÄHREND CORONA ÜBERHAUPT ERLAUBT?

Die aktuellen Maßnahmen gegen Corona stiften nicht selten Verwirrung darüber, was noch erlaubt ist und was nicht. Allgemein lässt sich aber sagen, dass in Österreich auch im Lockdown alles erlaubt ist, was unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und die Deckung des Wohnbedürfnisses fällt. Ein Umzug oder eine Haushaltsauflösung sind somit auch in Zeiten eines Lockdowns möglich. Ebenso ist die Inanspruchnahme eines professionellen Umzugs- oder Räumungsunternehmens gesetzlich nicht verboten, solange alle nötigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und sich keiner der beteiligten Personen zu dem Zeitpunkt in Quarantäne befindet. Zu der Dienstleistung bieten die meisten Unternehmen einen kostenlosen Besichtigungstermin des Einsatzortes an. Dieser ist wichtig, um den genauen Arbeitsaufwand und somit auch die anfallenden Kosten einschätzen zu können. Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die diesen Besichtigungstermin verbieten würden.

SOLLTE MAN TROTZ CORONA EIN PROFESSIONELLES RÄUMUNGSUNTERNEHMEN BEAUFTRAGEN?

Die Beauftragung eines professionellen Räumungsunternehmens ist speziell in Coronazeiten empfehlenswert. Bei einem Umzug oder einer Räumung gilt, dass Privatpersonen zwar helfen dürfen, allerdings mit einigen Einschränkungen. Je nach geltender Verordnung ist die maximale Personenanzahl, die aus verschiedenen Haushalten aufeinandertreffen darf, beschränkt. Treffen in privaten Räumen sind zwar an sich nicht verboten und reguliert, nichtsdestotrotz sollten größere Menschenansammlungen vermieden werden. Befinden sich mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten in einem Raum, steigt nämlich auch das Infektionsrisiko an. Je nach Arbeitsaufwand ist in vielen Fällen eine Räumung oder ein Umzug ohne Hilfe allerdings kaum ausführbar.

Professionelle Räumungsunternehmen dürfen weiterhin uneingeschränkt helfen, solange alle Hygienemaßnahmen dabei eingehalten werden. Dabei bringen die Unternehmen so viel Expertise mit, dass sie in den meisten Fällen auch allein arbeiten können. Alle seriösen Firmen arbeiten dabei mit erhöhtem Hygiene-Standard. Dadurch wird nicht nur der Arbeitsaufwand deutlich verringert, auch das Infektionsrisiko wird gesenkt.

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WIE LÄUFT EIN BESICHTIGUNGSTERMIN WÄHREND EINES CORONA-LOCKDOWNS AB?

Kommt es zu einer Besichtigung durch ein professionelles Räumungsunternehmen, treffen Menschen aus verschiedenen Haushalten aufeinander. Das bedeutet, die Abstandsregel von 2 Metern muss während der Besichtigung durchgehend eingehalten werden und auch das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle verpflichtend. Bei der Besichtigung sollten so wenig Menschen wie möglich anwesend sein, bestenfalls ein Beauftragter der Räumungsfirma und der Auftraggeber. Sollten weitere Personen anwesend sein, dürfen diese nur zu demselben Haushalt gehören wie der Auftraggeber. Auf Begrüßung durch Händeschütteln oder sonstigen Körperkontakt gilt es dringend zu verzichten. Es ist zudem empfohlen, die Hände, wenn möglich vor und nach der Besichtigung gründlich zu waschen.

Ist der Besichtigungsort sehr klein oder kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, kann der zuständige Beauftragte des Räumungsdienstes die Besichtigung auch allein durchführen, während die Auftraggeber draußen warten.

Gibt es Dokumente auszutauschen, wird empfohlen, diese lediglich digital zu verschicken, um Berührungspunkte zu vermeiden. Je nach Möglichkeit ist es hilfreich, den Besichtigungsort während der Besichtigung gut zu lüften und auch alle Türen offenzulassen, sodass die Griffe nicht ständig erneut berührt werden müssen. Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel ist ebenfalls ratsam.

Zudem gilt, dass Dienstleister mit Kundenkontakt regelmäßig einen Antigen-Test oder einen PCR-Test durchführen müssen. So lässt sich eine Ansteckungsgefahr seitens des Räumungsunternehmens deutlich verringern. Bei Symptomen, Krankheitsgefühl oder einem positiven Test muss der Besichtigungstermin umgehend verschoben werden!

HYGIENEMAßNAHMEN & VERHALTENSREGELN SEIM BESICHTIGUNGSTERMIN 

  • Das Tragen einer FFP2-Maske
  • Einhaltung des Mindestabstandes
  • Personenzahl bei der Besichtigung so gering wie möglich halten (nur Personen aus demselben Haushalt und Zuständige des Räumungsunternehmens)
  • Kein gemeinsames Liftfahren
  • Kein Körperkontakt: kein Händeschütteln bei der Begrüßung
  • Räume lüften
  • Dokumente nur digital austauschen
  • Desinfektionsmittel bereitstellen
  • Türen während der Besichtigung offenlassen, damit diese nicht ständig neu berührt werden müssen
  • Über mögliche Orte informieren, wo die Hände gewaschen werden können

FAZIT

Ein Besichtigungstermin ist im Falle eines Umzugs oder einer Räumung trotz Corona erlaubt und möglich. Allerdings sollten dabei alle gesetzlichen Verordnungen sowie Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Neben dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske gilt auch die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 2 Metern. Ein zusätzlicher Coronatest im Vorfeld schadet sicher auch nie und bringt Sicherheit sowie Gewissheit.

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